Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz

Nach § 2 der PSA-Benutzungsverordnung hat der Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, dass persönliche Schutzausrüstungen durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie durch ordnungsgemäße Lagerung, während der gesamten Benutzungsdauer gut funktionieren und sich in einem hygienisch einwandfreien Zustand befinden.

Wir überprüfen Ihre PSAgA nach DGUV 312-906 und dokumentieren diese.