Baustellenabsicherung

Um eine Arbeitsbühne auf öffentlichen Wegen, Plätzen, Strassen, Parkplätzen usw. aufstellen zu dürfen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Dies ist nicht zu verwechseln mit einem Antrag auf Parkverbot, denn dies ist der falsche Antrag !

Um eine Arbeitsbühne im öffentlichen Verkehrsraum sicher aufstellen zu können, ist eine Absicherung der Einsatzstelle nötig, damit niemand zu Schaden kommt. Es besteht also eine Verkehrssicherungspflicht.

Wir erstellen anordnungsfähige Verkehrzeichen- und Beschilderungspläne für Ihre Anträge zur Sondernutzungserlaubnis des öffentlichen Verkehrsraums beim Ordnungsamt.

Dabei zeichnen wir nicht nur die Positionen auf den Strassenkarten als Übersicht ein, sondern geben dem Antragsteller immer eine detaillierte Zeichnung mit den Positionen der Absperrung und der Arbeitsbühne mit. Dadurch ist eindeutig die Lage der Notbucht (falls erforderlich) für Fußgänger und die Aufgabe des Sicherungspostens angegeben.

Auf Wunsch reichen wir die Anträge beim Ordnungsamt selber ein.