Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
Prüfung persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
Nach § 2 der PSA-Benutzungsverordnung ist der Arbeitgeber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass persönliche Schutzausrüstungen während der gesamten Benutzungsdauer:
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ordnungsgemäß funktionieren
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sich in einem hygienisch einwandfreien Zustand befinden
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und durch geeignete Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie eine fachgerechte Lagerung erhalten werden
Wir übernehmen für Sie die fachgerechte Prüfung Ihrer persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) gemäß DGUV Grundsatz 312-906 und dokumentieren die Prüfung ordnungsgemäß.
So stellen Sie sicher, dass Ihre PSAgA den gesetzlichen Vorgaben entspricht und Ihre Mitarbeiter jederzeit sicher arbeiten können.
