Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz

Prüfung persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)

Nach § 2 der PSA-Benutzungsverordnung ist der Arbeitgeber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass persönliche Schutzausrüstungen während der gesamten Benutzungsdauer:

  • ordnungsgemäß funktionieren

  • sich in einem hygienisch einwandfreien Zustand befinden

  • und durch geeignete Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie eine fachgerechte Lagerung erhalten werden

Wir übernehmen für Sie die fachgerechte Prüfung Ihrer persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) gemäß DGUV Grundsatz 312-906 und dokumentieren die Prüfung ordnungsgemäß.

So stellen Sie sicher, dass Ihre PSAgA den gesetzlichen Vorgaben entspricht und Ihre Mitarbeiter jederzeit sicher arbeiten können.