Bedienerschulung

Bedienerschulung nach DGUV 308-008

Bei der gewerblichen Nutzung von Arbeitsbühnen ist die Teilnahme an einer Bedienerschulung zwingend erforderlich. Grundlage hierfür ist die DGUV Vorschrift 308-008.
Demnach dürfen Arbeitsbühnen ausschließlich von Personen bedient werden, die:

  • entsprechend unterwiesen und befähigt sind und

  • schriftlich vom Arbeitgeber beauftragt wurden.

Diese gesetzlich vorgeschriebene Bedienerschulung ist nicht mit der Einweisung in die jeweilige Arbeitsbühne zu verwechseln. Eine solche Geräteeinweisung führen wir bei jeder Vermietung grundsätzlich durch, ersetzt jedoch keine Schulung nach DGUV.

Qualifikation des Ausbilders

Ihr Ausbilder Pascal Zeisberg ist befähigt, national und international Schulungen für Bediener von mobilen Hubarbeitsbühnen durchzuführen.
Die Ausbildung erfolgt nach den Vorgaben der:

  • DGUV 308-008

  • TRBS 2111, Teil 4

  • ISO 18878

Inhalte & Ablauf der Schulung

In unserer etwa eintägigen Bedienerschulung vermitteln wir umfassende Kenntnisse zum sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Arbeitsbühnen.
Die Schulung beinhaltet:

  • theoretische und praktische Inhalte

  • Sensibilisierung für potenzielle Gefahren

  • praxisnahe Tipps und Hinweise

  • Erkennen und Vermeiden von Unfallrisiken

Ziel ist die maximale Sicherheit für Bediener, Umfeld und Arbeitsgerät.

Die Lehrgänge finden in kleinen Gruppen statt und werden in der Regel einmal wöchentlich zwischen April und September durchgeführt. Die Termine werden individuell abgestimmt.
Als familiär geführter Betrieb kennen wir jeden Teilnehmer persönlich und können gezielt auf individuelle Fragen und Erfahrungsstände eingehen.

Mehrwert für Arbeitgeber & Bediener

Mit unserer Schulung sind Arbeitgeber und Bediener rechtlich auf der sicheren Seite. Darüber hinaus berichten viele Teilnehmer, dass sie nach dem Lehrgang:

  • Gefahrensituationen bewusster wahrnehmen

  • sicherer arbeiten

  • Risiken erkennen, die zuvor unbemerkt blieben

Oft wird erst im Nachhinein deutlich, dass es in der Vergangenheit nur durch Glück zu keinen Zwischenfällen gekommen ist. Ein Schulungstag ist daher eine sinnvolle Investition in die Sicherheit – denn Arbeitsbühnen sind trotz aller Technik gefährliche Arbeitsmittel, wenn sie falsch eingesetzt oder unzureichend geplant werden.

Nach erfolgreicher theoretischer und praktischer Prüfung wird der Bedienerausweis ausgestellt.

Kosten & Auffrischung

  • 180,00 € pro Person (Tageslehrgang)

  • 30,00 € einmalig für den Bedienerausweis

  • zzgl. gesetzlicher MwSt.

Die Berufsgenossenschaft schreibt zudem eine jährliche Unterweisung zur Auffrischung vor.
Diese führen wir ausschließlich in Präsenz durch – bewusst ohne Online-Lehrgänge –, um individuell auf jeden Teilnehmer eingehen zu können und praxisnahe Schwerpunkte zu setzen. Dauer ca. 1 bis 2 Stunden.

Diese regelmäßige Auffrischung dient dazu, den Blick für das Wesentliche zu schärfen und auch seltene, aber kritische Situationen präsent zu halten. So stellen wir sicher, dass unsere Kunden bei uns bestmöglich und dauerhaft sicher aufgehoben sind.

Die Kosten für die Jährliche Unterweisung betragen 49,00 € pro Person zzgl. gesetzlicher MwSt.