Baustellenabsicherung

Sondernutzung & Verkehrssicherung

 

Um eine Arbeitsbühne auf öffentlichen Wegen, Plätzen, Straßen oder Parkflächen aufstellen zu dürfen, ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
Diese ist nicht mit einem Antrag auf Parkverbot zu verwechseln, dabei handelt es sich um einen anderen und hierfür nicht ausreichenden Antrag.

Für den sicheren Einsatz einer Arbeitsbühne im öffentlichen Verkehrsraum ist eine ordnungsgemäße Absicherung der Einsatzstelle notwendig. Ziel ist es, Gefährdungen für Fußgänger, Verkehrsteilnehmer und das Bedienpersonal zu vermeiden. Hieraus ergibt sich eine Verkehrssicherungspflicht, die zwingend einzuhalten ist.

Wir erstellen für Sie anordnungsfähige Verkehrszeichen- und Beschilderungspläne zur Beantragung der Sondernutzungserlaubnis beim zuständigen Ordnungsamt.
Dabei dokumentieren wir nicht nur die Lage auf Straßenkarten zur Übersicht, sondern liefern zusätzlich detaillierte Zeichnungen mit:

  • exakter Position der Arbeitsbühne

  • Anordnung der Absperrungen

  • Darstellung einer Notbucht für Fußgänger (falls erforderlich)

  •  den Aufgaben eines Sicherungspostens

So ist die Maßnahme eindeutig, nachvollziehbar und behördlich genehmigungsfähig dargestellt.

Auf Wunsch übernehmen wir für Sie auch die Einreichung der Anträge beim Ordnungsamt.


Kontakt

Zeisberg Arbeitsbühnenvermietung

Adresse Büro

 An der Nikolauskapelle 18
41169 Mönchengladbach

Adresse Betriebshof

Tomphecke 20 im Industriegebiet
41169 MG- Hardt

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